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   BGH, 09.03.2001 - 2 StR 30/01   

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https://dejure.org/2001,9604
BGH, 09.03.2001 - 2 StR 30/01 (https://dejure.org/2001,9604)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2001 - 2 StR 30/01 (https://dejure.org/2001,9604)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2001 - 2 StR 30/01 (https://dejure.org/2001,9604)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung - Freiheitsentziehung - USA - Mitangeklagte - Urteil

  • Judicialis

    StPO § 357; ; StGB § 51 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 357
    Erstreckung bei unterbliebener Entscheidung zur Anrechnung ausländischer Haft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.01.1998 - 2 StR 652/97

    Voraussetzung für Verwerfung einer Revision als unbegründet - Anrechenbarkeit

    Auszug aus BGH, 09.03.2001 - 2 StR 30/01
    Die Urteilsformel bedarf der Ergänzung hinsichtlich der Anrechnung und des Anrechnungsmaßstabes der vom Angeklagten in dieser Sache in den Vereinigten Staaten von Amerika erlittenen Freiheitsentziehung entsprechend den Ausführungen der Strafkammer in den Urteilsgründen (vgl. hierzu u.a. Senatsbeschluß vom 7. Januar 1998 - 2 StR 652/97).
  • BGH, 24.08.1999 - 1 StR 401/99

    Anrechnungsmaßstab der in Spanien erlittenen Freiheitsentziehung

    Auszug aus BGH, 09.03.2001 - 2 StR 30/01
    Es handelt sich bei der unterbliebenen Anrechnungsentscheidung um einen Rechtsfehler bei der Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2 StGB (vgl. BGH, Beschluß vom 24. August 1999 - 1 StR 401/99).
  • LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11

    World Conference Center Bonn

    Sie hat insoweit ein Anrechnungsverhältnis von 1:1 als angemessen erachtet (vgl. BGH, Beschl. v. 09.03.2001, Az. 2 StR 30/01).
  • BGH, 04.03.2020 - 2 StR 15/20

    Anrechnung der in den Vereinigten Staaten von Amerika erlittenen

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. September 2019 dahin ergänzt, dass die vom Angeklagten in dieser Sache in den Vereinigten Staaten von Amerika erlittene Freiheitsentziehung im Verhältnis von 1:1 auf die hier verhängte Strafe angerechnet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 9. März 2001 - 2 StR 30/01).
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